0251-Sachverständiger Michael Dittmer & Team · Münster
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Aktuelles · 10. September 2026

Wärmepumpen-Absatz steigt: Was das für den Immobilienwert heißt

Im ersten Halbjahr 2026 wurden rund 195.000 Wärmepumpen abgesetzt. Für Eigentümer, Käufer und Erben stellt sich damit die Frage, wie stark die Heizung den Wert einer Immobilie mitbestimmt.

Symbolbild: Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung an einem Wohngebäude

Der Heizungsmarkt verschiebt sich

Rund 195.000 Wärmepumpen gingen im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland von den Herstellern an Großhandel und Fachhandwerk. Laut BWP/BDH-Absatzstatistik sind das 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) führt den Zuwachs vor allem auf das gestiegene Bewusstsein für die Risiken fossiler Wärmeversorgung und auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurück.

Zwei Einschränkungen gehören zur Einordnung: Die Statistik erfasst Verkäufe der Hersteller und nicht fertig eingebaute Anlagen. Zudem stammt die Bewertung von einem Branchenverband, der die Interessen dieses Marktes vertritt. Als Hinweis auf eine veränderte Nachfrage sind die Zahlen dennoch aufschlussreich.

Gas und Öl bleiben möglich, aber mit Folgekosten

Nach der Einigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dürfen Gas- und Ölheizungen wieder eingebaut werden. Damit verbunden ist jedoch die Pflicht, in wachsendem Maße „grüne“ Gase oder Öle einzukaufen. Diese schrittweise steigende Vorgabe wird auch als Biotreppe bezeichnet. Nach Angaben des BWP warnen Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) vor übereilten Investitionen in vermeintlich günstige fossile Lösungen.

Wie sich das auswirken kann, zeigt eine IW-Berechnung für eine teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus:

  • Annahme: neu eingebaute Gasheizung, Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden
  • Jährliche Kosten im Durchschnittsszenario: rund 1.080 Euro im Jahr 2026 und 1.952 Euro im Jahr 2040
  • Haupttreiber: Über 70 Prozent des Anstiegs entfallen auf die verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase

Das ist eine Modellrechnung für einen bestimmten Fall und lässt sich nicht ohne Weiteres auf jedes Gebäude übertragen. Auch die Wärmepumpe ist nicht frei von Preisrisiken: Der BWP selbst nennt die Entwicklung der Energiepreise als ausschlaggebend und fordert eine Entlastung beim Strompreis, vor allem durch eine niedrigere Stromsteuer. Die BEG soll nach Darstellung des Verbands bis 2030 fortgeführt werden. Das kann die Planung erleichtern, die konkreten Förderbedingungen sollten Sie aber vor einer Entscheidung prüfen.

Worauf Eigentümer, Käufer und Erben achten sollten

  • Eigentümer: Steht ein Heizungstausch an, reicht der Blick auf den Anschaffungspreis nicht aus. Sinnvoll ist ein Vergleich der laufenden Kosten über viele Jahre, bezogen auf das konkrete Gebäude.
  • Käufer: Art und Alter der Heizung, der tatsächliche Verbrauch und ein absehbarer Modernisierungsbedarf gehören in die Kalkulation. Eine Kaufberatung kann helfen, solche Punkte vor Vertragsabschluss einzuordnen.
  • Erben: Bei geerbten Häusern ist die Heizung oft eine der ersten offenen Fragen, etwa wenn Miterben ausgezahlt werden sollen oder ein Verkauf im Raum steht. Ein Wertgutachten bei Erbschaft kann eine sachliche Grundlage für solche Entscheidungen schaffen.

Was das für den Wert Ihrer Immobilie bedeutet

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB orientiert sich an dem Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dabei zählen unter anderem die rechtlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und die Lage des Grundstücks. Die Heizung ist also ein Faktor unter mehreren und ersetzt weder eine gute Lage noch einen soliden Bauzustand.

Einen pauschalen Auf- oder Abschlag gibt es nicht. Eine Wärmepumpe erhöht den Wert nicht automatisch, denn es kommt auch darauf an, wie gut sie zum Gebäude passt und wie wirtschaftlich sie dort arbeitet. Ebenso macht eine Gasheizung ein Haus nicht automatisch weniger wert. Rechnen Kaufinteressenten jedoch mit steigenden Betriebskosten oder einem baldigen Austausch, kann sich das in ihrer Zahlungsbereitschaft niederschlagen.

Belastbare Aussagen für Münster und das Münsterland lassen sich aus den bundesweiten Absatzzahlen nicht ableiten. Entscheidend bleiben der Zustand des einzelnen Objekts und die Nachfrage vor Ort. Wenn Sie zunächst eine fachliche Orientierung suchen, bietet eine Marktwerteinschätzung einen ersten Anhaltspunkt für den aktuellen Wert Ihrer Immobilie.

Sie planen einen Heizungstausch oder Verkauf und möchten wissen, wie sich der energetische Zustand auf Ihren Immobilienwert auswirkt? Sprechen Sie uns dazu gern an.

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Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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