0251-Sachverständiger Michael Dittmer & Team · Münster
DEKRA-Siegel: zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Standard Ein- und Zweifamilienhäuser, gültig bis 03/2027IVD-Qualitätssiegel – Mitglied im Immobilienverband DeutschlandDIAZert-Zertifizierung

Steuer & Abschreibung

Restnutzungsdauer-Gutachten in Münster

Weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach – für eine höhere AfA, also eine höhere jährliche Abschreibung.

  • Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
  • Ortstermin im Festpreis enthalten
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Restnutzungsdauer-Gutachten

817 €

inkl. 19 % MwSt. und Ortstermin

Festpreis inklusive Ortstermin

≤ 20 Tage bis zum fertigen Gutachten

Kostenloses Erstgespräch0251 / 14 16 06

So funktioniert es

Mehr Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie

Für die Abschreibung (AfA) setzt das Finanzamt pauschale Nutzungsdauern an – bei den meisten Wohngebäuden 50 Jahre. Viele Gebäude halten aber tatsächlich deutlich kürzer.

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche Restnutzungsdauer nach (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Ist sie kürzer, steigt Ihre jährliche Abschreibung.

Rechenbeispiel

Gebäudeanteil am Kaufpreis: 300.000 €

Pauschal (50 Jahre, 2 %): 6.000 € AfA pro Jahr

Nachgewiesen (25 Jahre, 4 %): 12.000 € AfA pro Jahr

Vereinfachtes Beispiel ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe sich eine kürzere Nutzungsdauer bei Ihnen auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Für wen

Wann sich das Gutachten lohnt

Vermietung

Vermietete Immobilien

Die AfA wirkt nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Baujahr

Ältere Gebäude

Je älter das Gebäude, desto eher weicht die tatsächliche Nutzungsdauer von der Pauschale ab.

Zustand

Modernisierungsbedarf

Sanierungsstau oder veraltete Haustechnik verkürzen die Restnutzungsdauer.

Rechtsprechung aus Münster

Was das Finanzgericht Münster dazu sagt

Viele der wichtigsten Urteile zur Restnutzungsdauer kommen aus Münster. Das Finanzgericht Münster hat mehrfach bestätigt, dass ein Wertgutachten, das die Restnutzungsdauer nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt, Grundlage für die Abschreibung sein kann.

Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter – ob und wie sie sich in Ihrem Fall auswirkt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

  • FG Münster, 27.01.2022 – 1 K 1741/18 E

    Eine per Wertgutachten ermittelte Restnutzungsdauer kann der AfA zugrunde gelegt werden.

  • FG Münster, 14.02.2023 – 1 K 3840/19 F und 1 K 3841/19 F

    Die Berechnung der Restnutzungsdauer nach der ImmoWertV ist für die AfA zulässig.

  • FG Münster, 02.04.2025 – 14 K 654/23 E

    Anerkannt wurde eine Nutzungsdauer von 23 statt 50 Jahren.

Leistung

Das ist enthalten

Wir sehen uns das Gebäude vor Ort an, erfassen Bauteile und Modernisierungen und leiten die Restnutzungsdauer nachvollziehbar her – zum Festpreis von 817 € inklusive Ortstermin.

  • Ortstermin inklusive
  • Erfassung von Bauteilen und Zustand
  • Bewertung von Modernisierungen
  • Nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer
  • Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Ablauf

Ihr Gutachten in höchstens 20 Tagen.

Feste Fristen statt „so bald wie möglich“ – die Uhr läuft ab Ihrem Anruf.

  1. Tag 0

    Anruf & kostenloses Erstgespräch

  2. bis Tag 10

    Ortstermin

  3. Tag 11–19

    Analyse & Berechnung

  4. spätestens Tag 20

    Ihr fertiges Gutachten

Häufige Fragen

Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Das Restnutzungsdauer-Gutachten kostet 817 € inklusive 19 % MwSt. – der Ortstermin ist im Preis enthalten. Im Stadtgebiet Münster fallen keine Fahrtkosten an, außerhalb 0,48 € pro Kilometer.

Für wen lohnt sich das Gutachten?

Für Eigentümer vermieteter Immobilien, deren Gebäude älter oder modernisierungsbedürftig ist. Je kürzer die tatsächliche Restnutzungsdauer im Vergleich zur gesetzlichen Pauschale ist, desto größer kann der steuerliche Vorteil sein.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Hilfreich sind Kaufvertrag, Baujahr, vorhandene Pläne sowie Nachweise über Modernisierungen. Was wir genau brauchen, sagen wir Ihnen vorab.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Immobilien können die Kosten in der Regel als Werbungskosten angesetzt werden. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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