Steuer & Abschreibung
Weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach – für eine höhere AfA, also eine höhere jährliche Abschreibung.
Restnutzungsdauer-Gutachten
817 €
inkl. 19 % MwSt. und Ortstermin
Festpreis inklusive Ortstermin
≤ 20 Tage bis zum fertigen Gutachten
So funktioniert es
Für die Abschreibung (AfA) setzt das Finanzamt pauschale Nutzungsdauern an – bei den meisten Wohngebäuden 50 Jahre. Viele Gebäude halten aber tatsächlich deutlich kürzer.
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche Restnutzungsdauer nach (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Ist sie kürzer, steigt Ihre jährliche Abschreibung.
Rechenbeispiel
Gebäudeanteil am Kaufpreis: 300.000 €
Pauschal (50 Jahre, 2 %): 6.000 € AfA pro Jahr
Nachgewiesen (25 Jahre, 4 %): 12.000 € AfA pro Jahr
Vereinfachtes Beispiel ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe sich eine kürzere Nutzungsdauer bei Ihnen auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Für wen
Vermietung
Die AfA wirkt nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Baujahr
Je älter das Gebäude, desto eher weicht die tatsächliche Nutzungsdauer von der Pauschale ab.
Zustand
Sanierungsstau oder veraltete Haustechnik verkürzen die Restnutzungsdauer.
Rechtsprechung aus Münster
Viele der wichtigsten Urteile zur Restnutzungsdauer kommen aus Münster. Das Finanzgericht Münster hat mehrfach bestätigt, dass ein Wertgutachten, das die Restnutzungsdauer nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt, Grundlage für die Abschreibung sein kann.
Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter – ob und wie sie sich in Ihrem Fall auswirkt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
FG Münster, 27.01.2022 – 1 K 1741/18 E
Eine per Wertgutachten ermittelte Restnutzungsdauer kann der AfA zugrunde gelegt werden.
FG Münster, 14.02.2023 – 1 K 3840/19 F und 1 K 3841/19 F
Die Berechnung der Restnutzungsdauer nach der ImmoWertV ist für die AfA zulässig.
FG Münster, 02.04.2025 – 14 K 654/23 E
Anerkannt wurde eine Nutzungsdauer von 23 statt 50 Jahren.
Leistung
Wir sehen uns das Gebäude vor Ort an, erfassen Bauteile und Modernisierungen und leiten die Restnutzungsdauer nachvollziehbar her – zum Festpreis von 817 € inklusive Ortstermin.
Ablauf
Feste Fristen statt „so bald wie möglich“ – die Uhr läuft ab Ihrem Anruf.
Tag 0
Anruf & kostenloses Erstgespräch
bis Tag 10
Ortstermin
Tag 11–19
Analyse & Berechnung
spätestens Tag 20
Ihr fertiges Gutachten
Häufige Fragen
Das Restnutzungsdauer-Gutachten kostet 817 € inklusive 19 % MwSt. – der Ortstermin ist im Preis enthalten. Im Stadtgebiet Münster fallen keine Fahrtkosten an, außerhalb 0,48 € pro Kilometer.
Für Eigentümer vermieteter Immobilien, deren Gebäude älter oder modernisierungsbedürftig ist. Je kürzer die tatsächliche Restnutzungsdauer im Vergleich zur gesetzlichen Pauschale ist, desto größer kann der steuerliche Vorteil sein.
Hilfreich sind Kaufvertrag, Baujahr, vorhandene Pläne sowie Nachweise über Modernisierungen. Was wir genau brauchen, sagen wir Ihnen vorab.
Bei vermieteten Immobilien können die Kosten in der Regel als Werbungskosten angesetzt werden. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
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An der Alten Ziegelei 36b · 48157 Münster
Mo–Fr 9–18 Uhr · Ortstermine nach Vereinbarung