Bewertung nach Anlass
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, sollte ihren Wert kennen – für das Finanzamt, für faire Lösungen unter Geschwistern und für spätere Fragen im Erbfall.
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ab 964 €
inkl. 19 % MwSt.
≤ 20 Tage bis zum fertigen Gutachten
Erstgespräch kostenlos
Ihre Situation
Wer seine Immobilie schon zu Lebzeiten an Kinder oder Enkel überträgt, sollte den Wert kennen – für das Finanzamt, für die faire Behandlung aller Kinder und für spätere Fragen im Erbfall.
Finanzamt
Ist die Bewertung des Finanzamts zu hoch, belegt ein Gutachten den niedrigeren Wert.
Familie
Bekommt ein Kind die Immobilie, lässt sich der Ausgleich für Geschwister fair berechnen.
Vorsorge
Der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung ist nachvollziehbar dokumentiert.
Unsere Empfehlung
Ablauf
Feste Fristen statt „so bald wie möglich“ – die Uhr läuft ab Ihrem Anruf.
Tag 0
Anruf & kostenloses Erstgespräch
bis Tag 10
Ortstermin
Tag 11–19
Analyse & Berechnung
spätestens Tag 20
Ihr fertiges Gutachten
Häufige Fragen
Nicht zwingend. Ein belastbarer Wert hilft aber beim Finanzamt, bei der fairen Behandlung mehrerer Kinder und bei möglichen Pflichtteilsergänzungsansprüchen in späteren Jahren.
Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen möchten, benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten. Für die Abstimmung innerhalb der Familie reicht meist ein Kurzgutachten.
Schenkungen können im Erbfall bei Pflichtteilsansprüchen eine Rolle spielen. Ein Gutachten zum Zeitpunkt der Schenkung dokumentiert den damaligen Wert nachvollziehbar.
Kontakt · Termin vereinbaren
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Das Erstgespräch ist kostenlos – wir melden uns persönlich, meist noch am selben Tag.
0251-Sachverständiger
An der Alten Ziegelei 36b · 48157 Münster
Mo–Fr 9–18 Uhr · Ortstermine nach Vereinbarung