0251-Sachverständiger Michael Dittmer & Team · Münster
DEKRA-Siegel: zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Standard Ein- und Zweifamilienhäuser, gültig bis 03/2027IVD-Qualitätssiegel – Mitglied im Immobilienverband DeutschlandDIAZert-Zertifizierung

Bewertung nach Anlass

Wertgutachten bei Erbschaft

Ein neutraler Wert für die Erbengemeinschaft, das Finanzamt oder Pflichtteilsansprüche – persönlich vor Ort, fertig in höchstens 20 Tagen.

  • Neutral für alle Erben
  • Auch für Finanzamt und Pflichtteil
  • Außenbewertung, wenn ein Miterbe blockiert

Bewertung ab

ab 964 €

inkl. 19 % MwSt.

≤ 20 Tage bis zum fertigen Gutachten

Erstgespräch kostenlos

Kostenloses Erstgespräch0251 / 14 16 06

Ihre Situation

Ein neutraler Wert für alle Erben

Nach einem Erbfall muss schnell geklärt werden, was die Immobilie wert ist – für die Aufteilung unter den Erben, für das Finanzamt oder für Pflichtteilsansprüche. Ein neutraler Sachverständiger schafft eine Grundlage, die alle akzeptieren können.

Erbengemeinschaft

Aufteilen oder auszahlen

Behält ein Erbe die Immobilie, braucht es einen fairen Wert für die Auszahlung der anderen.

Finanzamt

Erbschaftsteuer

Ist die Bewertung des Finanzamts zu hoch, kann ein Gutachten den niedrigeren Wert belegen.

Pflichtteil

Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen.

Entscheidung

Behalten oder verkaufen?

Mit einem klaren Wert lässt sich die Entscheidung sachlich treffen.

Unsere Empfehlung

Welches Gutachten passt bei Erbschaft?

Wenn alle einig sindKurzgutachtenab 964 €Nachvollziehbarer Wert auf 15–20 Seiten für alle privaten Zwecke.Mehr erfahren Für Finanzamt & StreitfälleVerkehrswertgutachtenab 1.468 €Gerichtsfest nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt und Streitfälle.Mehr erfahren Immobilien-Mediation147 € / Std.Neutral vermitteln, wenn sich die Beteiligten nicht einigen.Mehr erfahren 

Ablauf

Ihr Gutachten in höchstens 20 Tagen.

Feste Fristen statt „so bald wie möglich“ – die Uhr läuft ab Ihrem Anruf.

  1. Tag 0

    Anruf & kostenloses Erstgespräch

  2. bis Tag 10

    Ortstermin

  3. Tag 11–19

    Analyse & Berechnung

  4. spätestens Tag 20

    Ihr fertiges Gutachten

Häufige Fragen

Fragen zur Bewertung bei Erbschaft

Welches Gutachten brauchen wir als Erbengemeinschaft?

Wenn sich alle Erben einig sind, reicht meist ein Kurzgutachten als gemeinsame Grundlage. Geht es um das Finanzamt, um Pflichtteilsansprüche oder gibt es Streit, ist ein Verkehrswertgutachten die sichere Wahl.

Wer bezahlt das Gutachten?

Bezahlt wird das Gutachten vom Auftraggeber. Häufig beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam und teilt die Kosten. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter eine Wertermittlung, gehen die Kosten in der Regel zulasten des Nachlasses.

Das Finanzamt hat die Immobilie zu hoch bewertet – was tun?

Sie können einen niedrigeren Wert mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen. Sprechen Sie dazu am besten auch mit Ihrem Steuerberater über die Fristen im Steuerbescheid.

Ein Miterbe verweigert die Besichtigung – geht es trotzdem?

Ja. Wir erstellen dann eine Außenbewertung und weisen die Annahmen zum Innenzustand im Gutachten offen aus.

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Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Das Erstgespräch ist kostenlos – wir melden uns persönlich, meist noch am selben Tag.

0251 / 14 16 06

info@0251-sachverständiger.de

0251-Sachverständiger

An der Alten Ziegelei 36b · 48157 Münster

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