
Aktuelles · 3. Oktober 2026
Die Mietpreisbremse soll in Baden-Württemberg verlängert, Verstöße sollen auf Bundesebene härter geahndet werden. Für Eigentümer vermieteter Immobilien kann das auch eine Frage des Werts sein.

Wer eine Wohnung vermietet, denkt bei der Mietpreisbremse meist an die nächste Neuvermietung. Die Debatte reicht jedoch weiter: Bei vermieteten Objekten ist die dauerhaft erzielbare Miete eine wichtige Größe für die Wertermittlung und für die Kalkulation von Kaufinteressenten. Änderungen am Mietrecht können deshalb auch für Eigentümer, Käufer und Erben im Raum Münster von Bedeutung sein, selbst wenn der aktuelle Anstoß aus einem anderen Bundesland kommt.
Derzeit laufen Vorhaben auf zwei Ebenen. Es handelt sich dabei zunächst um politische Absichten und Entwurfsarbeiten, die sich noch ändern können:
Die baden-württembergische Verordnung gilt nicht in Nordrhein-Westfalen. Interessant ist vor allem das Bundesvorhaben, weil es die Folgen von Verstößen überall dort betreffen könnte, wo die Mietpreisbremse greift. Ob eine bestimmte Kommune erfasst ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Eigentümer sollten das daher für ihren Standort konkret klären und vor jeder Neuvermietung den aktuellen Mietspiegel der Kommune heranziehen. Bei rechtlichen Fragen zum Mietvertrag ist anwaltlicher Rat der richtige Weg.
Für vermietete Objekte spielt in der Wertermittlung nach der ImmoWertV häufig das Ertragswertverfahren eine Rolle. Es stellt auf die marktüblich erzielbaren Erträge ab. Eine Vertragsmiete, die spürbar darüber liegt, wird daher nicht ohne Weiteres dauerhaft als Ertrag angesetzt. Je nach Fall stellen sich unterschiedliche Fragen:
Auch längere Kündigungssperrfristen wären für den Markt nicht unerheblich: Wer eine umgewandelte, vermietete Eigentumswohnung selbst nutzen möchte, müsste gegebenenfalls länger warten. Das kann in die Kaufentscheidung und in die Preisvorstellung einfließen.
Steigende regulatorische Anforderungen veranlassen manche Eigentümer, sich bewusst gegen eine weitere Vermietung zu entscheiden. Ein Automatismus sollte daraus nicht werden. Sinnvoll ist ein nüchterner Vergleich: Welcher Ertrag ist langfristig realistisch, welcher Aufwand steht dem gegenüber und welcher Preis wäre beim Verkauf im vermieteten oder im leerstehenden Zustand zu erwarten? Eine belastbare Grundlage liefert ein Wertgutachten beim Hausverkauf. Steuerliche Folgen eines Verkaufs sollten Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung besprechen.
Eine pauschale Aussage, wie sich die geplanten Regeln auf Immobilienpreise auswirken, lässt sich derzeit nicht treffen. Noch liegt der angekündigte Entwurf des Bundes nicht vor, und der Verkehrswert nach § 194 BauGB ergibt sich immer aus den Verhältnissen des konkreten Objekts zum Bewertungsstichtag. Neben den Mietverhältnissen zählen dazu vor allem Lage, baulicher und energetischer Zustand sowie die Marktlage.
Für die eigene Planung hilft es dennoch, den Mietvertrag frühzeitig mit dem Blick eines Käufers zu lesen: Liegt die Miete im zulässigen Rahmen, und wäre sie auch künftig durchsetzbar? Wer darauf eine fundierte Antwort sucht oder den Wert für eine anstehende Entscheidung benötigt, kann je nach Anlass mit einer Marktwerteinschätzung beginnen.
Sie vermieten im Raum Münster und überlegen, ob Halten oder Verkaufen sinnvoller ist? Sprechen Sie uns an – wir ermitteln, welchen Wert Ihre Immobilie unter den tatsächlichen Mietverhältnissen hat.
Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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