
Aktuelles · 8. Oktober 2026
Wohngeld gibt es auch für Menschen, die im eigenen Haus wohnen. Die geplante Reform würde sie ebenfalls treffen und lenkt den Blick auf den energetischen Zustand der Immobilie.

Wer an Wohngeld denkt, hat meist Mieter vor Augen. Die Leistung steht aber auch Menschen offen, die in den eigenen vier Wänden leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Sie erhalten sie als Lastenzuschuss, mit dem sich der Staat zum Beispiel an Kosten für Instandhaltung oder Hausnebenkosten beteiligt. Laut Statistischem Bundesamt sind rund sieben Prozent der Wohngeldhaushalte Eigentümerhaushalte. Der Anteil ist klein, in der Diskussion um die Reform spielt diese Gruppe nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum aber zu Unrecht kaum eine Rolle.
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 über die Wohngeldreform beraten. Nach dem Stand dieser Beratung stehen vor allem zwei Punkte im Mittelpunkt:
Der Deutsche Mieterbund beziffert die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat auf 45 Prozent. Bemerkenswert ist die Breite der Kritik: Der Verband Wohneigentum, der Mieterbund und Haus & Grund, die in der Wohnungspolitik sonst oft gegensätzliche Positionen vertreten, lehnen die Kürzungen gemeinsam ab. Ob und in welcher Form die Regelungen in Kraft treten, sollten Betroffene anhand des aktuellen Gesetzesstands prüfen.
Wenn das eigene Einkommen niedrig ist und die Kosten rund um das Haus oder die Wohnung spürbar drücken, kann sich eine Prüfung des Anspruchs lohnen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, für Eigentümer im Münsterland also die Verwaltung am jeweiligen Wohnort. Wichtig ist der Zeitpunkt: Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer abwartet, kann also Monate verlieren, für die eine Leistung möglich gewesen wäre.
Der Verband Wohneigentum verweist besonders auf ältere Eigentümer mit kleiner Rente und hohen Heizkosten, die sich eine Sanierung nicht leisten können. Bei weiterhin hohem Energiepreisniveau wird diese Lage zu einer Frage, die über den kommenden Winter hinausreicht: Soll investiert werden, und wenn ja, in welchem Umfang? Kommt langfristig ein Verkauf oder eine Übertragung an die nächste Generation infrage?
Für solche Überlegungen ist es hilfreich, den Wert der Immobilie im heutigen Zustand zu kennen. Eine Marktwerteinschätzung kann dafür eine erste Orientierung geben. Steht bereits eine konkrete Entscheidung an, kommen je nach Anlass ein Wertgutachten beim Hausverkauf oder ein Wertgutachten bei einer Schenkung oder Übertragung in Betracht. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie dabei am besten mit den entsprechenden Fachleuten.
Unmittelbar ändert die Reform am Wert Ihrer Immobilie nichts. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB richtet sich nach dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, und zwar ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse. Ihr Einkommen oder ein Anspruch auf Lastenzuschuss fließt deshalb nicht in die Bewertung ein.
Mittelbar kann das Thema dennoch eine Rolle spielen. Der energetische Zustand und der Instandhaltungszustand eines Gebäudes gehören zu den Merkmalen, die bei einer Bewertung berücksichtigt werden, und Käufer dürften künftige Heiz- und Sanierungskosten in ihre Überlegungen einbeziehen. Wird eine notwendige Instandhaltung aus Kostengründen über längere Zeit verschoben, kann sich das auf den Wert auswirken. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab, etwa von Baujahr, Ausstattung, Zustand und Lage. Pauschale Aussagen zu Abschlägen lassen sich daraus nicht ableiten, weder für Münster noch für das Umland.
Sie überlegen, ob sich die Sanierung Ihres Hauses lohnt oder eine Übertragung sinnvoll ist? Sprechen Sie uns an – wir ordnen den aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.
Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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