
Aktuelles · 13. August 2026
Split-Klimageräte können auch heizen: in manchen Gebäuden eine günstige Lösung, in anderen allenfalls eine Ergänzung. Für den Immobilienwert kommt es darauf an, ob das System zum Haus passt.

Klimageräte gelten hierzulande vor allem als Mittel gegen Sommerhitze. Technisch handelt es sich jedoch um Luft-Luft-Wärmepumpen, die auch heizen können. Darauf macht das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau aufmerksam. Das Interesse wächst: Laut Raumklimagerätestatistik des Fachverbandes Gebäude-Klima wurden 2024 rund 280.000 Geräte abgesetzt, 2018 waren es noch rund 210.000. Für Eigentümer und Kaufinteressenten im Raum Münster stellt sich damit eine praktische Frage: Ist ein solches Gerät eine tragfähige Heizlösung, und wie wirkt es sich auf die Beurteilung einer Immobilie aus?
Das Außengerät entzieht der Umgebungsluft Wärme und bringt sie mithilfe von Strom auf ein höheres Temperaturniveau. Ein Kältemittel transportiert sie zum Innengerät, das die Raumluft direkt erwärmt. Wasserführende Rohre und Heizkörper sind dafür nicht nötig. Bei Single-Split-Anlagen gehört zu einem Außengerät ein Innengerät, bei Multi-Split-Anlagen sind es in der Regel zwei bis fünf.
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen:
Am stärksten sind die Argumente dort, wo bislang keine wassergeführte Heizung vorhanden ist, etwa in Gebäuden mit Nachtspeicheröfen. Die Nachrüstung eines wassergeführten Systems kann dort schnell hohe fünfstellige Beträge kosten. Für das Klimagerät nennt Zukunft Altbau dagegen etwa 3.000 Euro pro Raum. Auch kleinere oder nur zeitweise genutzte Wohnungen wie Ferienwohnungen kommen infrage, weil sich die Räume recht schnell aufheizen lassen.
Anders sieht es bei größeren Wohnungen und Häusern aus: Je nach Zuschnitt können zwei oder drei Außeneinheiten nötig werden. Im unsanierten Altbau kommt der hohe Wärmebedarf hinzu, der eine zugfreie und leise Wärmeverteilung erschwert. Fachleute raten deshalb, dort nicht ausschließlich auf diese Technik zu setzen. Möglich bleibt der Einsatz als Ergänzung zur vorhandenen Heizung.
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB orientiert sich daran, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Eigenschaften zu erzielen wäre. Dazu zählen auch der Zustand und die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes. Ein pauschaler Zuschlag für ein Klimagerät lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich dürfte vielmehr sein, ob die Heizlösung zum jeweiligen Gebäude passt und welche Investitionen ein Käufer noch einkalkulieren muss.
In einer kleinen Wohnung mit bisheriger Nachtspeicherheizung kann eine passende Anlage die Vermarktbarkeit durchaus unterstützen, zumal sie im Sommer auch kühlt. In einem großen, unsanierten Haus bleibt dagegen die Frage nach dem künftigen Heizkonzept in der Regel offen, sodass das Gerät allein den energetischen Zustand kaum grundlegend verändert. Wie stark sich das im Einzelfall auswirkt, hängt zudem von Lage, Baujahr und Gesamtzustand ab. Wer eine Orientierung sucht, kann mit einer Marktwerteinschätzung beginnen; vor einer Veräußerung bietet ein Wertgutachten beim Hausverkauf eine fundierte Grundlage.
Sie überlegen, ein Haus mit Nachtspeicherheizung zu kaufen oder zu verkaufen? Sprechen Sie uns an, wir ordnen Heizung und Zustand im Rahmen der Wertermittlung für Sie ein.
Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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