
Aktuelles · 6. August 2026
Die KfW hat die Kredithöchstbeträge für Familien, die energetisch schwache Bestandsimmobilien kaufen und sanieren, deutlich angehoben. Für Käufer, Verkäufer und Erben im Münsterland lohnt ein genauer Blick.

Wer in Münster oder im Münsterland ein älteres Haus kaufen, verkaufen oder erben will, sollte ein Förderprogramm kennen, das gezielt energetisch schwache Gebäude betrifft. Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, bekannt als „Jung kauft Alt“, wurde zum 3. August 2026 ausgeweitet. Es verbindet eine günstige Finanzierung mit einer festen Sanierungspflicht. Beides beeinflusst die Rechnung, die Käufer bei einem solchen Objekt aufmachen.
Die Höchstbeträge richten sich nach der Zahl der Kinder:
Die Zinsen werden aus Bundesmitteln verbilligt. Anfang August 2026 lag der Effektivzins laut KfW bei 0,53 Prozent, bezogen auf ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Dieser Wert ist eine Momentaufnahme. Den aktuellen Satz erfragen Sie am besten bei Ihrer Hausbank, über die auch der Antrag läuft.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben und bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro im Jahr betragen, für jedes weitere Kind kommen 10.000 Euro hinzu.
Ebenso entscheidend ist das Gebäude: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss es laut Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Damit richtet sich das Programm genau auf jene Häuser, bei denen Kaufinteressenten den Sanierungsbedarf meist besonders kritisch prüfen.
Der günstige Kredit ist an eine Verpflichtung geknüpft: Innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage muss die Immobilie energetisch saniert werden. Dafür gibt es zwei Wege:
Für die Sanierung selbst kommen weitere Angebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude infrage, etwa Zuschüsse und Kredite der KfW oder Förderangebote des BAFA. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Kaufpreis, Sanierungskosten und Förderung zusammen tragfähig sind. Eine Kaufberatung durch einen Gutachter kann helfen, Zustand und Sanierungsaufwand vor der Unterschrift realistisch einzuordnen.
Wer ein älteres Haus verkaufen möchte oder geerbt hat, sollte die Energieklasse des Gebäudes kennen. Liegt sie bei F, G oder H, kommt das Objekt für diese Käufergruppe grundsätzlich infrage, sofern die Familien die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Erben stehen oft vor der Frage, ob sie das Haus behalten, sanieren oder verkaufen sollen. Eine belastbare Grundlage für diese Entscheidung ist der aktuelle Wert, ermittelt etwa im Rahmen eines Wertgutachtens bei Erbschaft. Wenn Ihnen zunächst eine Orientierung genügt, kann eine Marktwerteinschätzung ausreichen.
Eine Förderung verändert den Zustand eines Hauses nicht. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB orientiert sich daran, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung von Beschaffenheit, Lage und weiteren Eigenschaften zu erzielen wäre. Die persönlichen Förderkonditionen eines einzelnen Käufers sind dabei kein eigener Wertfaktor. Mittelbar kann das Programm den Markt aber berühren: Wenn mehr Familien den Kauf finanzieren können, kann die Nachfrage nach sanierungsbedürftigen Häusern steigen. Ob und wie stark sich das in den Preisen niederschlägt, lässt sich nicht pauschal sagen und hängt unter anderem von Lage und Objekt ab.
Bei Häusern mit schlechter Energieklasse bleibt der Sanierungsbedarf ein wesentlicher Punkt der Bewertung. Die im Programm geforderten Maßnahmen zeigen, welcher Umfang dabei schnell zusammenkommen kann. Eine fachgerechte Sanierung kann den Zustand und die Marktgängigkeit eines Hauses verbessern, der Wertzuwachs entspricht aber nicht automatisch den aufgewendeten Kosten. Wie sich das bei Ihrer Immobilie auswirkt, lässt sich verlässlich nur im Einzelfall beurteilen.
Sie erwägen den Kauf eines Hauses der Klasse F, G oder H? Sprechen Sie uns an, bevor Sie unterschreiben – wir ordnen Zustand, Sanierungsbedarf und Wert ein.
Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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