
Aktuelles · 5. November 2026
Fenster und Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Wer nachrüsten will, braucht einen Beschluss – und wer eine Wohnung kauft oder erbt, sollte die Regeln kennen.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann beim Thema Sicherheit selten allein entscheiden. Das gilt schon für ein neues Fenster oder eine stabilere Wohnungstür. Für Eigentümer, Käufer und Erben im Raum Münster lohnt sich deshalb ein Blick auf die Spielregeln der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), denn sie bestimmen mit, welche Kosten anfallen und wie gut ein Gebäude gesichert ist.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbruchdiebstähle einschließlich der Versuche registriert, 4484 mehr als im Vorjahr. Fast die Hälfte der Taten blieb im Versuchsstadium. Das sind Zahlen für ganz Deutschland; auf ein bestimmtes Gebäude oder Quartier lassen sie sich nicht übertragen.
Einbrecher nutzen häufig leicht zugängliche und schlecht gesicherte Fenster sowie Balkon-, Terrassen- oder Wohnungseingangstüren. Genau diese Bauteile sind zwingend Gemeinschaftseigentum, selbst wenn die Teilungserklärung sie dem Sondereigentum zuweist. Vor einer baulichen Veränderung ist daher immer ein Beschluss der WEG nötig.
Angemessener Einbruchschutz zählt zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen. Beantragt ein Eigentümer eine solche Maßnahme in der Eigentümerversammlung, muss die Gemeinschaft grundsätzlich zustimmen. Infrage kommen zum Beispiel:
Ob eine Maßnahme angemessen ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Über die konkrete Ausgestaltung und Durchführung kann die WEG entscheiden und Vorgaben machen. Ein möglichst genau formulierter Antrag mit Vergleichsangeboten erleichtert die Entscheidung. Die Kosten tragen grundsätzlich diejenigen, die die Maßnahme verlangt haben.
Einbruchhemmende Haus- und Kellereingangstüren, Alarmanlagen, elektronische Türöffnungs- und Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder oder Videoüberwachung betreffen alle Bewohner. Anschaffung und Folgekosten können erheblich sein. Sollen alle Eigentümer zahlen, ist grundsätzlich eine qualifizierte Mehrheit nötig: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile. Kommt sie nicht zustande, zahlen grundsätzlich nur die Eigentümer, die dafür gestimmt haben.
Bei Videoüberwachung kommen weitere Anforderungen hinzu. Die Kameras dürfen ausschließlich gemeinschaftliche Flächen erfassen, und die Datenschutz-Grundverordnung ist einzuhalten. Der Beschluss sollte unter anderem überwachte Bereiche, Zweck und Zeiträume, die Speicherung, Zugriffsrechte und Löschfristen festlegen. Auf die Überwachung ist vor Ort durch einen Aushang hinzuweisen.
Vor der Beauftragung lohnt sich zudem die Prüfung von Fördermöglichkeiten der KfW und gegebenenfalls kommunaler Programme. Fördermittel müssen grundsätzlich vorab beantragt werden.
Wer eine Wohnung kaufen möchte oder geerbt hat, übernimmt auch die Beschlusslage der Gemeinschaft. Protokolle und Beschlusssammlung können deshalb aufschlussreich sein. Sinnvoll sind vor allem diese Fragen:
Eine Kaufberatung kann helfen, solche Punkte zusammen mit dem baulichen Zustand vor der Kaufentscheidung einzuordnen. Geht es um eine geerbte Wohnung, gehört die Einordnung in ein Wertgutachten bei Erbschaft, soweit sie für die Bewertung von Bedeutung ist.
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB berücksichtigt unter anderem die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und die Lage einer Immobilie. Einbruchschutz ist darin nur ein Baustein. Ein pauschaler Aufschlag lässt sich daraus nicht ableiten, und die Kosten einer Maßnahme entsprechen nicht automatisch einem gleich hohen Wertzuwachs.
Dennoch kann das Thema mittelbar eine Rolle spielen: Zeitgemäße Fenster und Türen können das Gesamtbild des Zustands verbessern, und eine klare Beschlusslage schafft Sicherheit bei einem Verkauf. Nicht gestattete Umbauten oder absehbare Kosten können dagegen Fragen aufwerfen und die Preisverhandlung belasten. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom einzelnen Objekt ab. Eine erste Orientierung kann eine Marktwerteinschätzung geben.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten oder geerbt haben, sprechen Sie uns an: Wir ordnen ein, wie Zustand und Beschlusslage den Wert dieser Wohnung beeinflussen können.
Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Das könnte Sie auch interessieren
Gutachter beim Hauskauf – ab 489 €
Neutraler Wert für Erben und Finanzamt
Besichtigung und Wertspanne – 487 €
Weitere Beiträge
Kontakt · Termin vereinbaren
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Das Erstgespräch ist kostenlos – wir melden uns persönlich, meist noch am selben Tag.
0251-Sachverständiger
An der Alten Ziegelei 36b · 48157 Münster
Mo–Fr 9–18 Uhr · Ortstermine nach Vereinbarung