0251-Sachverständiger Michael Dittmer & Team · Münster
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Aktuelles · 27. August 2026

EEG 2027: Was Photovoltaik für den Immobilienwert bedeutet

Das neue EEG soll die Vergütung für privaten Solarstrom ab 2027 deutlich verändern. Für den Immobilienwert kann daher wichtig werden, wann eine Anlage in Betrieb ging und wie sie ausgestattet ist.

Symbolbild zum Thema Photovoltaik an Wohnimmobilien

Eine Solaranlage auf dem Dach wird oft als reine Renditefrage betrachtet. Mit dem geplanten EEG 2027 kommt für Eigentümer, Kaufinteressenten und Erben eine weitere Frage hinzu: Welche Regeln gelten für die konkrete Anlage, und was trägt sie zum Wert des Hauses bei? Die folgenden Angaben beruhen auf dem Entwurf der Bundesregierung mit Stand Ende August 2026. Änderungen sind daher möglich.

Was sich für neue Anlagen ändern soll

Künftig kommt es stark auf den Zeitpunkt der Installation an. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Einspeisedeckel: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Einspeisung aus privaten Anlagen ins Stromnetz auf rund 60 Prozent begrenzt.
  • Kürzere Festzahlung: Wer ab 2027 eine neue Anlage unter 50 Kilowatt installiert, soll nur noch drei Jahre lang eine feste Zahlung vom Netzbetreiber erhalten. Danach muss der Strom selbst vermarktet werden, in der Regel wohl über einen Direktvermarkter.
  • Auslaufende Übergangszahlung: Sie soll je Kilowattstunde einen Cent unter der bisherigen Vergütung liegen, die bis 10 Kilowatt-Peak 7,78 Cent und bis 40 Kilowatt-Peak 6,7 Cent beträgt. Bei Inbetriebnahme 2028 gilt sie nur noch bis 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist sie nicht mehr vorgesehen.
  • Zusatztechnik: Ab 2030 macht die gedeckelte Einspeisung einen Speicher und ein Smart Meter für die Direktvermarktung erforderlich.
  • Bestandsschutz: Für Anlagen, die bis Ende 2026 installiert wurden, soll Bestandsschutz gelten.

Rechnet sich die Entscheidung vor dem Stichtag?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ein Fördermittelberater aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren hält sichere Prognosen für schwierig: Die Preise für Anlagen und Speicher dürften weiter sinken, die Strompreise sind offen, und Speicher halten im Durchschnitt 10 bis 20 Jahre. Für die Lage ab 2030 nennt er höchstens 5.000 Euro Mehrkosten für Speicher und Smart Meter. Theoretisch sei über 20 Jahre dennoch ein Gewinn von mehr als 5.000 Euro möglich, bei einer Amortisationszeit von etwa 15 Jahren. Das ist eine Modellrechnung und kein Richtwert für Ihr Haus.

Vor einer Entscheidung lohnt sich deshalb ein Blick auf die Voraussetzungen: Eignet sich Ihr Dach für eine effiziente Anlage? Welche Kapazität brauchen Sie, wenn auch eine Wärmepumpe oder ein Ladegerät für ein E-Auto versorgt werden soll? Eine erste Orientierung bietet etwa der „Eignungs-Check Solar“ der Verbraucherzentrale. Zur Finanzierung kommt unter anderem das KfW-Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ infrage, mit einem Zinssatz von rund 4,0 Prozent (Stand: Juli 2026). Einige Bundesländer und einzelne Kommunen fördern Dachanlagen oder Speicher zusätzlich. Bei vermieteten Objekten dürfte Mieterstrom auch weiterhin wirtschaftlich bleiben.

Worauf Käufer und Erben achten sollten

Wer ein Haus mit Solaranlage kauft oder erbt, übernimmt nicht nur Technik, sondern auch deren Rahmenbedingungen. Diese Punkte sollten Sie klären:

  • Wann wurde die Anlage installiert und in Betrieb genommen, und welche Vergütungsregeln gelten dafür?
  • Wie alt sind Module, Wechselrichter und ein vorhandener Speicher, und liegen Unterlagen dazu vor?
  • Gehört die Anlage zum Eigentum, oder bestehen Pacht- oder Serviceverträge?
  • In welchem Zustand ist das Dach? Steht eine Sanierung an, kann die Anlage zusätzlichen Aufwand verursachen.

Bei einer Kaufberatung lassen sich solche Fragen vor der Unterschrift prüfen. Erben benötigen für Auseinandersetzungen oder steuerliche Zwecke häufig eine nachvollziehbare Wertermittlung. Ein Wertgutachten bei Erbschaft kann dafür eine Grundlage bieten.

Was das für den Wert Ihrer Immobilie bedeutet

Die Kosten einer Solaranlage lassen sich nicht einfach auf den Hauspreis aufschlagen. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB orientiert sich daran, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Maßgeblich ist also, wie Käufer das Gesamtobjekt einschätzen. Der energetische Zustand kann diese Einschätzung beeinflussen, ebenso Alter, Zustand und Vertragslage der Anlage. Je weniger Einspeiseerlöse künftig planbar sind, desto eher dürfte auch zählen, wie gut sich der Strom im eigenen Haus nutzen lässt.

Ein fester Zuschlag für Photovoltaik lässt sich daraus nicht ableiten, auch nicht für Münster und das Münsterland. Lage, Baujahr und Gesamtzustand bleiben wesentliche Werttreiber, die Anlage ist ein Baustein unter mehreren. Wer eine Investition oder einen Verkauf abwägt, kann mit einer Marktwerteinschätzung klären, wo das eigene Haus derzeit steht.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, wie sich Ihre vorhandene oder geplante Solaranlage im Wert Ihrer Immobilie in Münster oder im Münsterland niederschlägt.

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Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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