0251-Sachverständiger Michael Dittmer & Team · Münster
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Aktuelles · 23. Juli 2026

BEG-Kürzungen 2026: Was sie für den Wert von Altbauten bedeuten

Seit dem 21. Juli 2026 fördert der Bund energetische Sanierungen zu veränderten, in vielen Punkten knapperen Konditionen. Das verändert die Rechnung für alle, die einen Altbau sanieren, kaufen oder erben.

Symbolbild zur energetischen Sanierung von Wohnimmobilien und zur staatlichen Förderung

Wer ein älteres Haus energetisch modernisieren möchte, kalkuliert selten nur mit Handwerkerangeboten. Ebenso wichtig ist die Frage, welchen Teil der Kosten der Staat übernimmt. Genau dieser Teil hat sich verschoben: Zum 21. Juli 2026 sind Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Der Verband Wohneigentum kritisiert sie deutlich und sieht die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer geschwächt. Für die Bewertung einer Immobilie ist die Reform zwar kein unmittelbarer Wertfaktor, sie kann aber die Kalkulation von Käufern und Eigentümern bei sanierungsbedürftigen Gebäuden verändern.

Was sich bei der Förderung geändert hat

Die Einschnitte betreffen mehrere Zuschüsse, mit denen viele Eigentümer bisher gerechnet haben:

  • Heizungstausch: Der förderfähige Höchstbetrag wurde reduziert und wird künftig schrittweise weiter abgesenkt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Er wird bis 2028 vollständig abgeschmolzen.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag: Beide entfallen ersatzlos.
  • iSFP-Bonus: Für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle gibt es ihn nicht mehr. Das trifft nach Einschätzung des Verbands vor allem Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.

Daneben gibt es Neuerungen, die der Verband begrüßt: einen Familienzuschlag für Familien mit minderjährigen Kindern und eine zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude, die sogenannten Worst Performing Buildings. Bei Letzterer fordert der Verband niedrigere Schwellen, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich davon profitiert. Außerdem berücksichtigt eine neue Nachhaltigkeitsklasse stärker die graue Energie, also Energie und CO2-Emissionen aus Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen. Auch serielle Sanierungen werden stärker gefördert. Von diesen beiden Ansätzen profitieren private Eigentümer laut Verband bislang aber deutlich seltener als große Wohnungsunternehmen.

Eigentümer: Laufende Planungen neu durchrechnen

Besonders umstritten ist das Tempo der Umstellung. Nach Darstellung des Verbands lag zwischen der Ankündigung und dem vorläufigen Antragsstopp faktisch nur ein Tag, das KfW-Antragsportal war zudem tagelang überlastet. Viele Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen deshalb trotz laufender Planung nicht mehr nutzen. Der Verband spricht von Auswirkungen im Bereich von zehntausenden Euro.

Wenn Sie eine Sanierung vorbereiten, sollten Sie ältere Finanzierungspläne daher nicht ungeprüft fortschreiben. Sinnvoll ist es, Eigenanteil, Reihenfolge der Maßnahmen und Förderfähigkeit mit den aktuellen Bedingungen neu abzugleichen, etwa zusammen mit einer Energieberatung. Da der Verband weitere Änderungen der Förderlandschaft als Unsicherheitsfaktor beschreibt, empfiehlt sich außerdem ein finanzieller Puffer.

Käufer: Förderung nicht fest einplanen

Beim Kauf eines unsanierten Hauses wird der Preis häufig mit den erwarteten Modernisierungskosten abgewogen. Rechnungen, die noch auf den alten Zuschüssen beruhen, können inzwischen zu optimistisch sein. Prüfen Sie deshalb vor der Kaufentscheidung, welche Maßnahmen tatsächlich anstehen und welcher Eigenanteil nach heutigem Stand verbleibt. Eine Kaufberatung durch einen Gutachter hilft, den baulichen Zustand und den voraussichtlichen Aufwand realistischer einzuschätzen.

Erben: Sanieren oder verkaufen?

Auch wer ein älteres Haus erbt oder übertragen bekommt, steht oft vor dieser Frage. Geringere Zuschüsse können die Antwort beeinflussen, ersetzen aber nicht die Betrachtung des Einzelfalls. Gerade in Erbengemeinschaften lohnt sich eine neutrale Grundlage, bevor über Auszahlung, Sanierung oder Verkauf entschieden wird. Ein Wertgutachten bei Erbschaft kann diese Grundlage liefern.

Was das für den Wert Ihrer Immobilie bedeutet

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB beschreibt den Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Maßgeblich sind die Eigenschaften des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Marktlage, wozu auch der energetische Zustand gehören kann. Ein Förderprogramm ist in der Regel kein eigenes Merkmal der Immobilie. Es kann aber indirekt wirken: Rechnen Kaufinteressenten mit höheren Eigenanteilen, kann sich das bei stark sanierungsbedürftigen Objekten in ihrer Preisvorstellung niederschlagen.

Ob und wie stark das im Raum Münster geschieht, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt unter anderem von Lage, Gebäudezustand und Nachfrage ab. Auch eine bereits durchgeführte Modernisierung führt nicht automatisch zu einem bestimmten Mehrwert. Wenn Sie eine erste Orientierung zum aktuellen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung suchen, kann eine Marktwerteinschätzung ein passender Ausgangspunkt sein.

Sie überlegen, ob sich Sanierung, Kauf oder Verkauf unter den neuen Förderbedingungen noch rechnet? Sprechen Sie uns an, damit wir Zustand und Wert Ihrer Immobilie einordnen.

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Eingeordnet von der Redaktion von 0251-Sachverständiger · DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter in Münster seit 1989. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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