Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern ist es aus verschiedenen Gründen ratsam, die exakten Maße und Wohnflächen ihrer Immobilien zu kennen. Denn möchten Sie Veränderungen am Wohnraum vornehmen, z.B. einen Anbau vornehmen, Wände entfernen oder das Haus verkaufen, ist hierfür ein verlässlicher Grundriss oder Aufmaß die Basis aller weiteren Schritte.
Doch meist fällt erst dann auf, dass es keine aktuellen oder verlässlichen Daten zu den Grundrissen und Wohnflächen gibt. Nun führt der nächste Weg meist zum Grundbuchamt, wo Sie sich umständlich und gegen Bezahlung einen häufig alten Grundrissplan Ihres Eigentums ausstellen lassen können.
Meist sind diese Pläne jedoch nicht mehr aktuell oder bei älteren Immobilien gar nicht mehr vorhanden. Nun bleibt Ihnen als Eigentümer nichts anderes übrig als das Gebäude oder die Wohnung selbst zu vermessen und die Wohnfläche umständlich manuell zu berechnen. Das bringt nicht nur einen enormen Aufwand, sondern bei einem Kaufvorhaben auch einen Zeitverzug und somit finanzielle Rückschläge mit sich.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, für eine Wohnimmobilie den exakten und verlässlichen Grundriss zu erstellen und die genaue Wohnfläche zu berechnen - ganz egal, ob die Immobilie aktuell bewohnt und möbliert ist oder ob es sich um ein leerstehendes Objekt handelt. Und das zum günstigen Festpreis.
Wohnflächenberechnung
Seit dem 1. Januar 2004 gilt ersatzweise für die II. BV die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die wichtigsten Änderungen sind: Balkone, Dachterrassen, Loggien usw. sind in der Regel nur noch zu einem Viertel (bis höchstens zur Hälfte bei entsprechender Qualität und qualitativer Bewertung) ihrer Fläche anrechenbar. Der Begriff Terrasse ersetzt den Begriff gedeckter Freisitz. Ein Sichtschutz wird folglich nicht mehr vorausgesetzt.
Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese nicht beheizt, so geht deren Fläche nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein.
Die Wohnfläche (WFL) ist eine wichtige Zahl bei Ermittlung eines Gebäudewertes und zur Berechnung eines Beleihungswertes. Diese Flächen dienen der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen
Im Rahmen der Berechnung von der Wohnfläche erbringen wir folgende Leistungen:
Ausführliches Aufmaß der Immobilie mit einem Lasermessgerät und Erstellung einer Wohnflächenberechnung.
Das Honorar beträgt 395,- € zzgl. 0,30 €/KM Fahrtkosten jeweils zzgl. 19 % Mwst. (bezogen z.B. auf eine Eigentumswohnung oder ein Wohnhaus mit einer Wohneinheit über max. 2 Ebenen) Größere Einheiten oder Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Bruttogrundflächenberechnung
Die Bruttogrundfläche (BGF) ist eine wichtige Zahl bei Ermittlung eines Gebäudewertes und zur Berechnung eines Beleihungswertes. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen
Im Rahmen der Berechnung von der Bruttogrundfläche erbringen wir folgende Leistungen:
Ausführliches Aufmaß der Immobilie mit einem
Lasermessgerät
Erstellung der Bruttogrundflächenberechnung
Das Honorar beträgt 95,- € zzgl. 0,30 €/Km Fahrtkosten jeweils zzgl. 19 % Mwst.
Jeder Sachverständiger ist ein rechtlich selbständiger Unternehmer.