Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwertes einer Immobilie. Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches definiert.
Im Allgemeinen versteht man unter einem Gutachten eine Darstellung von Erfahrungssätzen, basierend auf Tatsachen, sowie deren fachkundige Schlussfolgerungen. Das Gutachten sollte vollständig und nachvollziehbar sein. Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren, nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definierten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks. Es beurteilt also die Immobilie nach bestimmten Kriterien und bemisst ihr einen Wert auf objektiver Basis. Der tatsächlich erzielte Kaufpreis kann davon abweichen.
Wann wird ein Verkehrswertgutachten gebraucht?
Wenngleich die Form des Gutachtens nicht näher definiert ist, hat es in Deutschland eine prozessrechtliche Bedeutung, sofern es von einem zertifizierten, öffentlich bestellten, vereidigten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde. Vor diesem Hintergrund ist ein Verkehrswertgutachten dann zwingend erforderlich, wenn die Beurteilung bzw. der Wert der Immobilie oder des Grundstücks Gegenstand für ein gerichtliches Verfahren ist.
Im privaten Bereich wird ein Verkehrswertgutachten unter anderem bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren benötigt. Zudem kann es für steuerliche Zwecke oder eine Zwangsversteigerung erforderlich sein. Im geschäftlichen Bereich benötigt man ein Verkehrswertgutachten für die Feststellung und Aufteilung des Betriebsvermögens oder zur Bilanzierung.
Was sind die Alternativen bei der Wertermittlung?
Sofern Sie sich keiner gerichtlichen Auseinandersetzung entgegensehen, ist ein einfaches Verkehrswertgutachten, wie das bereits genannte Kurzgutachten, ausrei-chend. Ebenso können Sie in einem solchen Fall eine gewöhnliche Wertermittlung mithilfe eines Maklers oder über Onlineplattformen wie immobilienbewertung.colfi.de durchführen. Letztere arbeiten mit einer Software für die Immobilienbewertung, die mehrere Tausend aktuelle Marktwerte vergleicht (Vergleichswertverfahren). Dadurch haben Sie einen ersten Anhaltspunkt, was Ihre Immobilie wert ist und können danach zum Beispiel Ihren Mietpreis ausrichten.
Wenn Sie vorab selbst einen Marktpreis für eine Immobilie online ermitteln möchten, wählen Sie ein Programm, das möglichst viele Details in die Bewertung mit aufnimmt. z.B. die Immobilienbewertung des Maklernetzwerkes amarc21, bundesweit tätig:
https://www.amarc21.de/immobilienbewertung
Was wird ein Verkehrswertgutachten kosten?
Ein Verkehrswertgutachten wird von einem Sachverständigen mit einer gewissen Qualifikation erstellt. Daher ist die Erstellung kostenintensiver als eine einfache Wertermittlung vom Immobilienmakler. Komplett unbrauchbar sind sogenannte Onlinebewertungen im Internet. Kostenlos - Unbrauchbar
Die Kostenfaktoren sind hierbei
Angebot Kurzgutachten über 0251-Sachverständiger
Das Kurzgutachten ist eine sinnvolle kompakte Lösung, wenn Sie ein Schriftstück von einem Sachverständigen benötigen. Es wird auf einer vergleichbaren Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, allerdings in manchen Teilen mit pauschalen Wertansätzen. Zugunsten der Kompaktheit wird auf eine aufwändige Datenrecherche mit individualisiertem und detailliertem Begründungsteil verzichtet, alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen werden berücksichtigt.
Ein Kurzgutachten eignet sich zur sicheren Bewertung um den Verkehrswert im Rahmen von Kauf und Verkaufs-prozessen, die Erstellung von Vermögensübersichten, Erbauseinandersetzungen, Scheidungsangelegenheiten, in Vormundschaftsangelegenheiten, die Auflösung von Eigentümergemeinschaften, etc.
Im Rahmen der Erstellung eines Kurzgutachtens erbringen wir folgende Leistungen:
Das Honorar beträgt pauschal:
- für unbebaute Grundstücke 595,- € zzgl. 19 % Mwst.
- für Eigentumswohnungen 795,- € zzgl. 19 % Mwst.
- für Ein-/Zweifamilienhäuser 895,- € zzgl. 19 % Mwst.
(EFH mit ELW, freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
- Mehrfamilienhäuser auf Anfrage
Angebot Verkehrswertgutachten über 0251-Sachverständiger
Im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erbringen wir folgende Leistungen:
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten beträgt 90,- € je angefangener Arbeitsstunde zuzüglich 0,30 € km Fahrkosten zzgl. 19 % Mwst.
Erfahrungsgemäß beträgt unser Honorar z.B bei einem klassischen Einfamilienhaus zwischen € 1.500 und € 1.800,-, bei einer Eigentumswohnung zwischen € 1.200 und € 1.600,-