Immobilienbewertung in Münster und MS-Land durch kompetente, erfahrene DEKRA zertifizierte Sachverständige 

Ersttermin für Immobilienbewertung meist innerhalb einer Woche und spätestens nach weiteren 10 Tagen liegt Ihnen, den Parteien oder dem Gericht unser Gutachten vor. 

Die Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.

 

Wir sind spezialisiert auf folgende Immobilienarten:

Ein- und Zweifamilienhaus
Mehrfamilienwohnhaus
Eigentumswohnung
Wohn- und Geschäftshaus
Gemischtgenutzte Immobilien, Wohn- und Gewerbeimmobilien

 

 

Vorsicht bei online Immobilienbewertungen und Anbietern!

Eine fundierte, nachhaltige und seriöse Immobilienbewertung kann nur nach vorheriger Inaugenscheinnahme des Hauses, der Wohnung oder des Grundstückes erfolgen. Viele Onlineanbieter sind nicht direkt vor Ort und schicken unqualifizierte Objektbesichtiger. 

 

Wir sind direkt vor Ort in Münster und Münsterland. Mit Firmensitz in 48161 Münster, Dieckmannstraße 6 bearbeiten wir ein Gebiet mit ca. 30 KM Umkreis um Münster. 

 

Marktpreisermittlung

 

Bei der Marktwerteinschätzung oder Marktpreisermittlung handelt es sich um eine schnelle und kostengünstige Lösung für Kaufinteressenten und Verkäufer von Wohnimmobilien, außerhalb von rechtlichen Auseinandersetzungen. Es handelt sich um eine sachkundige Objektbesichtigung mit anschließender kurzer, schriftlicher Werteinschätzung.

 

Als Bewertungsobjekt kommen Wohnimmobilien wie bspw. Eigentumswohnungen oder Ein- bis Zweifamilienhäuser in Frage.

 

Die Anlässe für eine einfache Marktwerteinschätzung können unterschiedlich sein. Klassische Beauftragungsanlässe sind dabei meistens die Kaufpreisfindung.

 

Im Rahmen der Marktwerteinschätzung erbringen wir folgende Leistungen:

Ausführliche Objektbegehung

Persönliche Ergebnisbesprechung/-erörterung (inkl. mündlicher überschlägiger Einschätzung eventuell anstehender Investitionen)

Kurze, schriftliche Werteinschätzung

 

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:

eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen

eine Bauteilprüfung

eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes

 

Das Honorar für eine Marktwerteinschätzung beträgt pauschal 395,- € zuzüglich 0,30 €/km Fahrkosten zzgl. 19 %  Mwst.

Kurzgutachten

 

Das Kurzgutachten ist eine sinnvolle kompakte Lösung, wenn Sie ein Schriftstück von einem Sachverständigen benötigen.

Es wird auf einer vergleichbaren Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, allerdings in manchen Teilen mit pauschalen Wertansätzen. Zugunsten der Kompaktheit wird auf eine aufwändige Datenrecherche mit individualisiertem und detailliertem Begründungsteil verzichtet, alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen werden berücksichtigt.

 

Ein Kurzgutachten eignet sich zur sicheren Bewertung um den Verkehrswert im Rahmen von Kauf und Verkaufsprozessen, die Erstellung von Vermögensübersichten, Erbauseinandersetzungen, Scheidungsangelegenheiten, in Vormundschaftsangele-genheiten, die Auflösung von Eigentümergemeinschaften, etc.

 

Im Rahmen der Erstellung eines Kurzgutachtens erbringen wir folgende Leistungen:

Ausführliche Objektbegehung
Sichtung der erforderlichen zur Verfügung gestellten Bewertungsunterlagen
Ableitung des Bodenwertes auf Basis des amtlichen Bodenrichtwerts
Berechnungsteil mit teilw. pauschalierten Wertansätzen
kurze Objektbeschreibung
Erstellung aussagekräftiger Fotos (Innen- und Außenansicht)
Einpflegen von zur Verfügung gestellten Grundrissen, Lageplan etc. in das Kurzgutachten
Gesamtumfang in der Regel zwischen 15 und 20 Seiten
Ein gebundenes Exemplare in schriftlicher Form

 

Das Honorar beträgt pauschal:

        - für unbebaute Grundstücke   595,- € zzgl. 19 % Mwst.

        - für Eigentumswohnungen      795,- € zzgl. 19 % Mwst.

        - für Ein-/Zweifamilienhäuser   895,- € zzgl. 19 % Mwst.

              (EFH mit ELW, freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)

        - Mehrfamilienhäuser auf Anfrage

Verkehrswertgutachten

 

Durch das Verkehrswertgutachten wird eine objektive und neutrale Ermittlung des Verkehrswerts durchgeführt. Dieser wird im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt und orientiert sich ebenso an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Das Gutachten spiegelt den stichtagsbezogenen Verkehrswert (d.h. Marktwert) eines Bewertungsobjektes wider.

 

Umfangreiche Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) dienen der gerichtsfesten Wertermittlung und werden in Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen, erzwungener Vermögensaufteilung, Wertermittlung für steuerliche oder für Bilanzierungszwecke, Zwangversteigerungen oder Enteignungen gefertigt.

 

Im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erbringen wir folgende Leistungen:

Ausführliche Objektbegehung
Sichtung und ggf. Vervollständigung der erforderlichen Bewertungsunterlagen
Ableitung des Bodenwertes auf Basis des amtlichen Bodenrichtwerts
Festlegung des anzusetzenden normierten Bewertungsverfahrens (d.h. Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertverfahren), Begründung der Verfahrenswahl und Ableitung des Verkehrswerts
Ausführliche Lagebeschreibung (Mikro/-Makrolage des Bewertungsobjektes) und Objektbeschreibung
Erstellung aussagekräftiger Fotos (Innen-, Außenansicht und Umgebung)
Einpflegen von Grundrissen, Lageplan etc. in das Gutachten
Ggf. Erstellen von Kubatur- und Wohnflächenberechnung
Gesamtumfang in der Regel zwischen 30 und 60 Seiten
2 gebundene Gutachtenexemplare in schriftlicher Form.

 

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten beträgt  90,- € je angefangener Arbeitsstunde

zuzüglich 0,30 € km Fahrkosten zzgl. 19 % Mwst.

 

Erfahrungsgemäß beträgt unser Honorar z.B bei einem klassischen Einfamilienhaus zwischen € 1.500 und € 1.800,-, bei einer Eigentumswohnung zwischen € 1.200 und € 1.600,- 

 

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot zum pauschalen Festpreis. 

 

Was ist ein Verkehrswergutachten

 

 

Öffentliche Beeidigung

 

Gerade in Gerichtsangelegenheiten ist unsere Dienstleistung für Sie optimiert!

 

Können sich die Parteien außergerichtlich nicht auf einen sachverständigen Gutachter einigen, so kann das Gericht in dem jeweiligen Verfahren eine sog. adhoc-Beeidigung vornehmen.

 

Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten Sie meist erst nach 2 bis 6 Monaten den nötigen Vororttermin. Zudem benötigen die öffentlich bestelten und vereidigten Sachverständigen meist zwischen 8 und 20 Wochen für die Erstellung und Vorlage eines Verkehswertgutachtens. 

 

Zugewinnverfahren und Erbsachen dauern in Deutschland oft Monate oder Jahre!

 

Ihre Vorteile durch eine adhoc-Beeidigung:

 

Bei 0251-Sachverständiger liegt nach max. 14 Tagen das Verkehrswertgutachten in 2- bis 4-facher Ausfertigung dem Gericht bzw. den Parteien vor. 

 

Sie sparen also Zeit und meist auch Geld, denn wir unterbreiten Ihnen gern auch ein Angebot zum pauschalen Festpreis. 

 

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Jeder Sachverständiger ist ein rechtlich selbständiger Unternehmer.

 

 

Warum ist eine Immobilienbewertung wichtig?

 

Es gibt zahlreiche Gründe, sich für den Wert einer Immobilie zu interessieren. Kaufwillige wollen vor Vertragsunterzeichnung noch einmal den Angebotspreis prüfen, Verkäufer möchten sicher sein, dass der Angebotspreis dem momentanen Marktwert Ihrer Immobilie entspricht. Auch aus purem Interesse oder nach Modernisierungsarbeiten kann eine Immobilienbewertung nützliche Informationen zum aktuellen Wert liefern.

 

 

Bevor Sie eine Immobilienbewertung durchführen, stellen Sie sich folgende Fragen:

 

  • Sachwert? Ertragswert? Vergleichswert? Es gibt mehrere Bewertungsverfahren
  • Welches Bewertungsverfahren für welche Immobilie?
  • Welche Faktoren beeinflussen den Immobilienwert?
  • Reicht mir die eigene Kurzwertermittlung oder soll ich mir professionelle Unterstützung holen?

 

Es gibt verschiedene Verfahren, um eine Immobilie zu bewerten.

Das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren ermittelt den gerade am Markt erzielbaren Preis Ihrer Immobilie. Dieser wird auch als Marktwert oder Verkehrswerteiner Immobilie bezeichnet.

 

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert aus den Verkehrswerten ähnlicher Immobilien in Ihrer Gegend ermittelt. Je größer die Anzahl und Ähnlichkeit der betrachteten Immobilien, desto eher bildet das Verfahren den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie ab.

 

Kann das Vergleichswertverfahren - beispielsweise aufgrund weniger Vergleichsobjekte - nicht durchgeführt werden, kommt das Sachwertverfahren zum Zug. Hier spielt der aktuelle Bodenwert eine Rolle. Der Wert für Grund und Boden wird mit den Kosten eines Neubaus addiert und Abnutzungserscheinungen rechnerisch abgezogen.

 

Das Ertragswertverfahren wird für vermietete Objekte - meist Mehrfamilienhäuser - angewendet. Die erwirtschafteten Erträge dienen dabei als Ausgangspunkt. Die Jahreskaltmiete abzüglich Fix- und Betriebskosten samt Grund und Boden abzüglich diverser Messgrößen, multipliziert mit einem Vervielfältiger ergibt hier den Immobilienwert.

 

 

Egal, ob es sich um eine Hausbewertung, eine Wohnungsbewertung oder eine Grundstücksbewertung handelt, die Nutzung der Immobilie ist von großer Bedeutung. Eine Immobilie zur Selbstnutzung wird mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens bewertet. Falls dies aufgrund der Umstände nicht möglich ist, wird das Sachwertverfahren herangezogen. Ein unbebautes Grundstück kann ebenfalls mittels Vergleichswertverfahren oder alternativ über den Bodenrichtwert bewertet werden. Bei einer vermieteten Immobilie wird vorrangig das Ertragswertverfahren angewandt.

 

 

Was sind nun die ausschlaggebenden Faktoren im Hinblick auf den Immobilienwert?


Kurz und knapp: Es geht um Lage, Gesamtzustand der Immobilie und deren Ausstattung.

Das Kriterium Lage setzt sich aus der Makro- und Mikrolage zusammen. Unter Makrolage wird die Region, die Stadt und der betreffende Stadtteil verstanden. Die Mikrolage beschreibt die direkte Nachbarschaft der Immobilie. Daneben gibt es harte und weiche Bewertungskriterien. Die Infrastruktur des Viertels gehört zu den harten, die Einschätzung der vorherrschenden sozialen Schicht zu den weichen Faktoren einer Immobilienbewertung.

 

Weiterhin spielt der Zustand der Immobilie eine wichtige Rolle. Das Dach, der Fenster und die Fassade sind bei dieser Betrachtung wichtige Größen. Umfangreiche Investitionen vor dem Verkauf - zum Beispiel der Einbau eines modernen Badezimmers, das Verlegen hochwertiger Böden oder die Installation einer neuen Heizungsanlage - wirken sich positiv auf den Verkaufspreis aus. Auch kleine Investitionen, wie ein neuer Fassadenanstrich, das Weißen der Innenwände und der Austausch von alten Sockelleisten und Steckdosen lohnen.

 

Als weiteren wichtigen Punkt kommt es auf die Ausstattung an. Ein Kamin, eine Fußbodenheizung oder ein Wintergarten beeinflussen den Immobilienwert positiv.

 

 

Es gibt verschiedene Personengruppen, die für die Bewertung einer Immobilie in Frage kommen. Dazu gehören Eigentümer, Sachverständige und Makler.

 

Immobilienbewertung durch den Immobilienbesitzer

Eine Immobilienbewertung durch den Eigentümer birgt Risiken. Zwar sind die Besitzer oft in der Lage, sämtliche Kosten zu beziffern. Das reicht jedoch nicht aus, um den Immobilienwert konkret zu ermitteln, denn das Angebot bestimmt die Nachfrage. Es braucht also einen Fachmann. Zumal Besitzer oft einen emotionalen Bezug zur Immobilie haben, was eine neutrale Bewertung zusätzlich erschwert.

 

Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen

Immobiliensachverständigen haben die Zulassung, den Immobilienwert fachmännisch zu berechnen. Sie untersuchen die Immobilie gründlich und systematisch. Sämtliche Faktoren des Immobilienwertes  sowie Mängel werden ermittelt und protokolliert. Anhand der gängigen Verfahren wird der Verkehrswert der Immobilie errechnet. Als Konsequenz verlangen vereidigte Sachverständige eine entsprechende Vergütung. Die Kostenberechnung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bei einem Immobilienwert bis 400.000 Euro müssen Sie mit ca. 1.500 - 2.000 Euro Gutachterhonorar rechnen.

 

Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler

Auch ein Makler kann eine Immobilienbewertung vornehmen. Er wird die Immobilie in der Regel anhand des Vergleichswertverfahrens bewerten. Da ein guter Makler mit der Region vertraut ist, kennt er die geltenden Preise.

 

Tipp: Sie wollen Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich bewerten lassen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.

 

Menschen interessieren sich aus verschiedensten Gründen für den Wert einer Immobilie. Sie haben eine Verkaufs- oder Kaufabsicht, reines Interesse am Immobilienwert oder die Frage, inwiefern sich Investitionen im Immobilienwert spiegeln.

 

Verkaufsabsicht des Immobilieneigentümers

Fordert ein Eigentümer eine Immobilienbewertung an, weil er verkaufen möchte, ist ein realistischer Angebotspreis wichtig. Denn bietet der Eigentümer die Immobilie zu teuer an, verliert er womöglich potenzielle Käufer. Senkt der Besitzer im Nachgang den Preis, verunsichert dies Interessenten. Sie vermuten Mängel oder mangelnde Nachfrage. Sie warten und spekulieren auf Preissenkung. Bieten Eigentümer Ihre Immobilie zu Beginn zu günstig an, kommt es schnell zum Verkauf. Jedoch werden sie sich später ärgern, da voraussichtlich ein höherer Verkaufspreis - und somit Gewinn - erzielt hätte werden können.

 

Tipp: Die Immobilienbewertung eignet sich gut für eine erste Einschätzung des Marktwerts. Bei Besonderheiten der Immobilie sollte jedoch zusätzlich ein geeigneter Sachverständiger zu Rate gezogen werden, der sich direkt vor Ort ein Bild machen kann.

 

Generelles Interesse am aktuellen Immobilienpreis

Allgemein lässt sich sagen, dass die Immobilienpreise in Deutschland in den letzten Jahren – besonders in den Ballungsgebieten – gestiegen sind. Folglich sind viele Immobilieneigentümer daran interessiert zu erfahren, ob Ihre Immobilie aufgrund der Marktlage an Wert gewonnen hat und inwiefern Investitionen sich im Immobilienwert niederschlagen. In solchen Fällen (bei generellem Interesse am Immobilienpreis jedoch ohne eine feste Verkaufsabsicht) ist die Beauftragung eines Gutachters oder Maklers in der Regel nicht anzuraten. Hierfür eignet sich die Homeday-Immobilienbewertung besser.

 

Amtliche Immobilienbewertung

Sollte die Immobilienbewertung für gerichtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Belange benötigt werden - sei es z.B. ein Scheidungsverfahren, eine Zwangsversteigerung, ein Erb- oder Versicherungsfall - ist ausschließlich das Gutachten eines Sachverständigen zugelassen. 

 

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